AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Videoproduktionsfirma FILMEA
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der Videoproduktionsfirma und ihren Kunden geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Videoproduktionsfirma.
2. Leistungen
Die Videoproduktionsfirma erbringt Dienstleistungen im Bereich der Videoproduktion, einschließlich der Planung, Aufnahme, Bearbeitung und Bereitstellung von Videomaterial. Die konkreten Leistungen werden in einem individuellen Vertrag festgelegt.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots oder die Unterzeichnung eines Vertrags zustande. Eine Vereinbarung per E-Mail gilt ebenfalls als verbindlich.
4. Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach den vereinbarten Konditionen im Vertrag. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, werden gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag festgelegt. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich die Videoproduktionsfirma das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.
6. Haftung
Die Videoproduktionsfirma haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Videoproduktionsfirma nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7. Urheberrecht
Die Urheberrechte an den produzierten Videos liegen bei der Videoproduktionsfirma, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Nutzung der Videos ist nur mit Zustimmung der Videoproduktionsfirma gestattet.
8. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertrags bekannt werden.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.01.2024
filmea e. U.